Ob Pferdetransporter, WohnanhĂ€nger, UmzugsanhĂ€nger oder Auflieger fĂŒr Kanus: Wer in Deutschland einen AnhĂ€nger bewegen möchte, muss dafĂŒr zwingend eine eigene Versicherung abschließen. Diese gesetzlich festgelegte Pflicht besteht seit 2002. Vorher galt, dass ein HĂ€nger ĂŒber die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs mit abgesichert war. Um sicherzustellen, dass ein AnhĂ€nger ĂŒber eine eigene Versicherung verfĂŒgt, besteht auch die Pflicht, ihn behördlich als eigenstĂ€ndiges Fahrzeug zuzulassen. Eine solche Zulassung wird jedoch nur erteilt, wenn bei der Antragsstellung bereits der Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Ähnlich wie bei der Anmeldung eines Autos ist es also notwendig, vor dem Gang zur Zulassungsstelle eine AnhĂ€ngerversicherung abzuschließen.

Was allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein ĂŒber den Haftpflichtschutz hinaus gehender Versicherungsschutz fĂŒr den AnhĂ€nger. Doch auch fĂŒr HĂ€nger ist es möglich, eine separate Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen. Das ist in vielen FĂ€llen empfehlenswert. Um einschĂ€tzen zu können, ob das eigene Fahrzeug eine zusĂ€tzliche Voll- oder Teilkaskoversicherung benötigt, sollten die Besitzer von AnhĂ€ngern genau wissen, welcher Versicherungsschutz mit den einzelnen Versicherungsarten verbunden ist.

Faktoren, die durch die Haftpflicht abgedeckt sind

Die zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sorgt dafĂŒr, dass die Kosten fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den ĂŒbernommen werden, die zu HaftpflichtansprĂŒchen Dritter fĂŒhren. Das kann sowohl Personen- wie auch SachschĂ€den und VermögensschĂ€den umfassen. Derartige SchadenersatzansprĂŒche entstehen, wenn dem FĂŒhrer des AnhĂ€ngers eine Teil- oder Vollschuld an einem Unfall beziehungsweise an der Verursachung des Schadens zugewiesen wird.

Eine reine Haftpflichtversicherung fĂŒr einen AnhĂ€nger ist vergleichsweise gĂŒnstig vom zu leistenden Beitrag. Das rĂŒhrt vor allem daher, weil die meisten UnfĂ€lle, in die AnhĂ€nger verwickelt sind, geschehen, wĂ€hrend der HĂ€nger am Zugfahrzeug angekoppelt ist. Dann greift die Haftpflicht des Zugfahrzeugs in der Übernahme der SchĂ€den beziehungsweise eines großen Teils der SchĂ€den. Lediglich in FĂ€llen, wenn der vom Zugfahrzeug abgekoppelte AnhĂ€nger einen Schaden verursacht, ist allein die AnhĂ€ngerversicherung zustĂ€ndig. Die Höhe der VersicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr die AnhĂ€nger-Haftpflichtversicherung hĂ€ngt von der Art und GrĂ¶ĂŸe des AnhĂ€ngers und seiner Nutzlast ab.

Zur Berechnung der BeitrĂ€ge einer Haftpflichtversicherung fĂŒr den AnhĂ€nger werden ĂŒbrigens nicht die Schadenfreiheitsklassen des Versicherungsnehmers herangezogen.

Weshalb der Kaskoschutz fĂŒr AnhĂ€nger sinnvoll ist

Unter den Schutz der Haftpflichtversicherung fallen wie eben beschrieben die Kosten, die Dritten durch vom AnhĂ€nger verursachte BeschĂ€digungen entstehen. Doch die eigenen Kosten, die fĂŒr den Besitzer des AnhĂ€ngers im Zusammenhang mit der BeschĂ€digung beziehungsweise dem Unfall anfallen, sind dadurch nicht abgedeckt. Da viele moderne AnhĂ€nger jedoch einen hohen Wert darstellen, können SchĂ€den schnell ins Geld gehen. Deshalb sollten auch diese Werte geschĂŒtzt werden – mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung. Diese Versicherung ist fĂŒr Besitzer wie beschrieben freiwillig.

Zumindest eine Teilkaskoversicherung ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert, weil sie beispielsweise SchĂ€den abdeckt, die durch Wetterkapriolen entstehen. Außerdem kompensiert sie die SchĂ€digungen, die dem Besitzer des HĂ€ngers durch Einbruch oder Diebstahl entstehen. Auch BrandschĂ€den sowie die SchĂ€den durch UnfĂ€lle mit Tieren sind in der Teilkasko in der Regel abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung deckt darĂŒber hinaus zusĂ€tzlich noch die finanziellen AufwĂ€nde ab, die durch selbst verschuldete SchĂ€den am AnhĂ€nger entstehen. Die Höhe der VersicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr die Teil-oder Vollkaskoversicherung fĂŒr einen AnhĂ€nger hĂ€ngt maßgeblich von dem Wert des Fahrzeugs im Moment des Versicherungsabschlusses ab – und natĂŒrlich zudem von der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese kann der Versicherungsnehmer selbst wĂ€hlen. Ratsam ist, bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro und bei einer Vollkaskoversicherung in Höhe von 350 Euro zu vereinbaren, um die VersicherungsbeitrĂ€ge im Rahmen zu halten.

Um die fĂŒr die eigenen BedĂŒrfnisse optimal geeignete AnhĂ€ngerversicherung zu finden, sollten verschiedene Tarife verglichen werden – vor allem ein Vergleich der Leistungen bei Voll- und Teilkaskopolicen ist sehr empfehlenswert. Denn nicht jede Versicherung ĂŒbernimmt jede Schadensregulierung.

Eine AnhĂ€ngerversicherung ist nur zum Teil ein fakultative Entscheidung: FĂŒr zulassungspflichtige HĂ€nger – und das sind so gut wie alle gĂ€ngigen Modelle – besteht die gesetzliche Pflicht, zumindest eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Empfehlenswert sind darĂŒber hinaus jedoch auch in vielen FĂ€llen Teil- oder Vollkasko fĂŒr den AnhĂ€nger.