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Vollkasko oder Teilkasko – das sind die Unterschiede

 

Wie bei einem Auto, so ist auch der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung für einen Anhänger eine freiwillige Entscheidung jedes Fahrzeughalters. Doch die Tatsache, dass nur über den Kaskoschutz die Absicherung eigener Schäden möglich ist, spricht dafür, zumindest eine Teilkaskopolice auch für den Anhänger abzuschließen. Eine Vollkasko hingegen ist nur in ganz bestimmten Fällen ratsam. Vielen Fahrzeugbesitzern ist jedoch der Unterschied zwischen den Leistungen der beiden Kasko-Typen gar nicht klar, weshalb oft Ratlosigkeit herrscht, wenn die Frage über die richtige Versicherung für den eigenen Anhänger im Raum steht.

Leistungsumfänge von Teil- und Vollkaskoversicherung

Der wichtigste Unterschied zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung liegt darin, ob eigenverschuldete Schäden am Fahrzeug sowie durch Vandalismus verursachte Beschädigungen kostentechnisch übernommen werden. Denn diese Leistungen sind nur im Rahmen einer Vollkasko abgesichert. Deshalb lohnt sie sich besonders für all jene Anhänger, die einen hohen Wert haben. Das trifft vor allem auf speziell ausgerüstete Varianten wie Wohnanhänger und Pferdetransporter sowie auf Anhänger mit kostspieligen Aufbauten, wie beispielsweise Transportauflieger für Sportboote oder ähnliche Modelle zu.

Im Einzelnen sehen die Leistungen von Teil- und Vollkasko wie folgt aus:

Die Teilkasko versichert in der Regel gegen:

– Brand- und Explosionsschäden

– Schäden durch Einbruch, Diebstahl sowie unerlaubtem Gebrauch durch Fremde
– Bruchschäden an Glaselementen des Hängers
– durch Kurzschlüsse verursachte Kabelschäden
– Beschädigungen aufgrund von Umweltphänomenen wie Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überflutungen
– Schäden durch Wildunfälle
– Schäden durch Tierverbiss

Die Vollkasko umfasst hingegen folgende Leistungen:

– sämtliche Teilkasko-Leistungen sind mit abgesichert (Vollkasko ist stets kombiniert mit einer Teilkaskoabsicherung)
– Versicherung gegen eigen- oder fremdverschuldete Unfallschäden am Anhänger
– Absicherung gegen mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte

Besonders umfangreiche Policen bieten in der Teilkasko auch noch eine Absicherung gegen grobe Fahrlässigkeit sowie gegen Schäden an, die durch Dach- beziehungsweise Schneelawinen entstehen. Ein genauer Vergleich der einzelnen Leistungsdetails der verschiedenen Versicherungen und Tarife lohnt sich deshalb in jedem Fall, bevor eine Kaskoversicherung für den Anhänger abgeschlossen wird.

Festlegung der Versicherungsbeiträge

Je nach Art der Versicherung und Umfang der enthaltenen Leistungen können sich die Beiträge für die verschiedenen Policen stark unterscheiden. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist beispielsweise der Fahrzeugwert ein entscheidendes Kriterium: Je höher dieser zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ist, desto höher wird auch die Summe für die Beiträge ausfallen – denn ein umso höheres finanzielles Risiko muss der Versicherer in der Vollkaskoversicherung abdecken. Direkt einher mit dem Wert des Anhängers geht oft die Nutzungsart, die mit dem Fahrzeug abgedeckt wird. Hier ist Vorsicht geboten, denn viele Versicherer machen Einschränkungen, welche Arten von Anhängern sie versichern. Deshalb muss genau recherchiert werden, ob der Versicherungsschutz sich beispielsweise auch auf gewerblich genutzte Anhänger oder Sonderausführungen wie Viehtransporter oder Sportanhänger erstreckt.

Neben dem Wert und der Art des Anhängers spielt auch die berufliche Tätigkeit beziehungsweise die Art des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers eine Rolle, ebenso wie die Region, in der das Fahrzeug angemeldet ist und die Höhe der Selbstbeteiligung, für die sich der Versicherungsnehmer entscheidet. Dabei werden in der Regel für eine Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung und für eine Vollkaskoversicherung 350 Euro Selbstbeteiligung empfohlen. Nicht zuletzt hat auch die Zahlungsweise Auswirkung auf die Höhe des Beitrags: Wer jährlich zahlt, kommt insgesamt meist etwas günstiger als Versicherungsnehmer, die eine ratierliche Zahlung wählen.

Um zu entscheiden, ob für den eigenen Anhänger eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll, sollten Fahrzeugbesitzer die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten kennen. Prinzipiell gilt jedoch: Handelt es sich um einen sehr hochwertigen Anhänger, sollte Vollkaskoschutz in Anspruch genommen werden, bei Fahrzeugen mit eher geringem Eigenwert genügt eine Teilkasko-Police zur Absicherung gegen Umweltschäden und Co..

Häufig Gestellte Fragen

Warum braucht ein Anhänger eine eigene Versicherung?

Anhänger können nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie von einem Zugfahrzeug bewegt werden. Dennoch benötigen sie eine eigene Anhänger Versicherung. Bis zur Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2002 waren Anhänger automatisch über das ziehende Fahrzeug mitversichert, sobald sie bewegt wurden. Im ruhenden Straßenverkehr war eine Versicherung nicht zwingend erforderlich und die Schadenregulierung oftmals schwierig. Daher muss für Anhänger seit der Neuregelung eine eigene Versicherung nachgewiesen werden.

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Anhänger Versicherung?

Eigenständige Anhänger Versicherungen bieten zunächst einmal den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz. Darüber hinaus kann auf Wunsch auch ein Teilkasko und/oder Vollkaskoschutz mit eingeschlossen werden. Wer eine Vollkaskoversicherung für seinen Anhänger wünscht, hat damit immer automatisch auch einen Teilkaskoschutz. Dies gilt für jegliche Arten der Kfz-Versicherung. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet immer auch eine Teilkasko. Umgekehrt ist eine Teilkaskoversicherung auch separat, ohne Vollkaskoschutz, abschließbar. Anhänger Versicherungen kommen auch für Schäden auf, die im ruhenden Verkehr entstehen.

Was beim Abschluss einer Versicherung für Anhänger beachtet werden sollte

Anhänger Versicherungen sind eigenständige Versicherungen. Trotzdem ist es bei vielen Versicherungsgesellschaften zwingend erforderlich, dass das Zugfahrzeug bei derselben Gesellschaft versichert ist. Auch wenn ein Angebot besonders günstig und attraktiv ist, kann es passieren, dass das Angebot nicht wahrgenommen werden kann, weil das Zugfahrzeug bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist. Auch bei Anhänger Versicherungen gelten die Kündigungs- und Wechseltermine der Kfz-Versicherungen. Bei den meisten Anbietern ist dies der erste Januar eines jeden Jahres. Anhänger werden versicherungstechnisch in verschieden Arten unterteilt. So wird zwischen Pkw- und Lkw-Anhängern und speziellen Anhängern, wie Pferde- oder Bootsanhänger unterschieden. Außerdem werden auch für privat oder gewerblich genutzte Anhänger unterschiedliche Anhänger Versicherungen angeboten.

Anhängerversicherungen im Vergleich