Wer einen Anhänger bewegen möchte muss sicherstellen, dass er dafür laut Führerschein überhaupt die Berechtigung hat. Und hier wird es etwas kompliziert, denn die Regelungen unterscheiden zwischen älteren und neueren Führerscheinklassen. Wer einen einfachen PKW-Führerschein besitzt, ist im Vorteil, wenn er diesen vor 1999 gemacht hat. Damals nämlich, wurden die europaweit geltenden, mit Buchstaben gekennzeichneten, Führerscheinklassen eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt der PKW-Führerschein die Klasse „B“ trägt. Vorher galt bundesweit die Klasse „3“ als PKW-Fahrberechtigung. Und diese ist auch heute noch mit etwas umfangreicheren Berechtigungen verbunden, was das Führen von Anhängern betrifft, als die neue „B“-Klasse sie bietet.

Anhänger-Berechtigungen der einzelnen Führerschein-Klassen

Wer einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, darf damit Fahrzeuge oder Gespanne von einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Diese Gespanne dürfen aber maximal drei Achsen haben. Da Achsen an einem Anhänger, die weniger als einen Meter Abstand voneinander haben, als eine Achse gelten, dürfen Klasse 3-Besitzer auch kleinere zweiachsige Anhänger bewegen. Rein rechnerisch dürfen Führerscheininhaber der alten Klasse 3-Scheine also mit einem 3,5 Tonnen schweren Fahrzeug beispielsweise einen vier Tonnen schweren Anhänger bewegen. Dabei gilt es allerdings immer zu beachten, dass die meisten PKW laut Papieren nicht mehr Anhängerlast ziehen dürfen, als sie selbst wiegen.

Etwas eingeschränkter und auch komplizierter ist die Lage für die Besitzer eines Führerscheins der Klasse B. Denn sie dürfen nur Gespanne von maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen – also dürfen Auto und Anhänger in beladenem Zustand zusammen nicht über diesen Wert kommen. Das ist jedoch schnell der Fall, wenn man beispielsweise mit einem Wohnanhänger unterwegs ist. Denn typische Caravans wiegen oft bereits im Leerzustand weit über 1.000 Kilogramm. In vielen Freizeit- und Reisebereichen ist ein einfacher Klasse B-Führerschein deshalb nicht ausreichend.

Es gibt jedoch zwei Ergänzungen zur Klasse B: Zum einen ist das die Klasse B96. Mit dieser Berechtigung dürfen Gespanne bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen gesteuert werden. Zum anderen gibt es die Klasse BE. Damit dürfen erheblich schwergewichtigere Züge bewegt werden: Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen wiegen, ebenso wie der Anhänger. Insgesamt lässt sich also mit einem BE-Führerschein ein maximal 7 Tonnen schweres Gespann fahren. Um den Führerschein der Klasse B96 oder BE zu erhalten, ist eine Schulung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung notwendig.

Der Ăśbersicht halber hier noch einmal die Berechtigungen in Kurzform:

Führerschein Klasse 3: Gespanne von maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und mit maximal 3 Achsen.

Führerschein Klasse B: Gespanne von maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Führerschein Klasse B96: Gespanne von maximal 4,25 Tonnen Gesamtgewicht.

Führerschein Klasse BE: Gespanne mit Zugfahrzeugen von maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse und Anhängern von maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse.

Unser Tipp: Wer seinen Klasse B-Führerschein um eine höhere Anhänger-Berechtigung ergänzen möchte, sollte sich direkt zur Klasse BE weiterbilden lassen – um damit alle Eventualitäten abzudecken.

Was heißt das nun in der Realität?

Um das Zahlenwerk aus Führerschein- und Gewichtsklassen etwas näher zu erläutern, sollen die folgenden Beispiele helfen: Mit einem Führerschein der Klasse B ist man in der Regel bestens ausgerüstet, um beispielsweise kleinere Transportanhänger bei Umzügen und ähnlichem zu fahren. Auch besonders leichte Mini-Schlafanhänger können oft noch ohne Zusatz-Führerschein bewegt werden, ebenso wie leere, also unbeladene Sportanhänger.

Doch bereits beim Transport eines beladenen Pferdeanhängers wird die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen des Gespanns in der Regel überschritten – es ist also B96 oder am besten gleich BE als Führerschein erforderlich. Ähnliches gilt für typische Wohnanhänger sowie Bootsanhänger in beladenem Zustand.

Um beim Fahren mit einem Anhänger auf der sicheren Seite zu sein, sollten Führerscheininhaber der Klasse B über eine Zusatzqualifikation nachdenken. Denn anders als bei der alten Klasse 3 dürfen mit einem normalen PKW-Führerschein heute keine allzu großen Anhängerlasten mehr bewegt werden.